Mit dem Heizkostenzuschuss werden insbesondere einkommensschwächere Haushalte unterstützt. Der Zuschuss kann von 1. Mai bis 31. Oktober 2026 beantragt werden. Die Auszahlung erfolgt ab September 2026 mit Beginn der Heizsaison.
Höhe des Heizkostenzuschusses: 250 Euro.
Nicht bezugsberechtigt sind Personen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bzw. der Förderentscheidung eine laufende Mindestsicherungs- bzw. Grundversorgungsleistung beziehen sowie Bewohnerinnen und Bewohner von Wohn- und Pflegeheimen, Behinderteneinrichtungen oder Schüler- und Studentenheimen.
Nettoeinkommensgrenzen:
1.435 Euro/Monat für Alleinstehende
2.265 Euro/Monat für zwei Personen
2.665 Euro/Monat für drei Personen
2.965 Euro/Monat für vier Personen
+ 300 Euro/Monat für jede weitere Person
Folgeanträge:
Personen, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, wird vom Amt der Tiroler Landesregierung, Abteilung Soziales, ein Antragsformular automatisch zugestellt.
Für Mindestpensionisten mit Bezug der Ausgleichszulage, denen der Heizkostenzuschuss 2025/2026 des Landes bewilligt wurde, ist keine Antragstellung erforderlich. Diese erhalten nach Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen ein Zusageschreiben.
Erforderliche Unterlagen:
Es müssen keine Unterlagen verpflichtend eingereicht werden. Die Angaben zum Einkommen erfolgen per Erklärung.
Stichprobenartige Kontrollen sind möglich.
Was zählt zum Einkommen:
Beim monatlichen Einkommen sind alle Einkünfte aus dem Jahr 2025 zu berücksichtigen, die den im gemeinsamen Haushalt lebenden bzw. gemeldeten Personen zufließen. Das monatliche Einkommen ist mit Anrechnung der Sonderzahlungen zu ermitteln.
Nicht anzurechnen sind u. a.: Pflegegeldbezüge, Familienbeihilfen, Wohn- und Mietzinsbeihilfen, Witwengrundrenten
Mehr Informationen zum Heizkostenzuschuss finden Sie unter: www.tirol.gv.at/heizkostenzuschuss